§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern, die für die Dauer von zwei Jahren gewählt bzw. bestimmt werden (vergl. § 5, Abs. 7):
- ein Vorsitzender
- ein Stellvertreter
- Kassenwart
- Schriftführer
- 3 weiteren Vorstandsmitgliedern.

2. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500 € belasten, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung und nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlungen. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder in seinem Einvernehmen und nach gegenseitiger Abstimmung von seinem Stellvertreter einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 21 Tage unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Eine Sitzung des Vorstandes muss ebenfalls einberufen werden, wenn dieses ein Mitglied des Vorstandes unter Angabe der Gründe und der vorgesehenen Tagesordnung beim Vorsitzenden beantragt und hierzu von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern unterstützt wird. Eine solche Sitzung ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages abzuhalten.

4. Von allen Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen sind und den Vorstandsmitgliedern zugeleitet werden.

5. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, ausgenommen Beschlüsse, die entsprechend § 6, Absatz 2 zu fassen sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Ehrenvorsitzende können an den Vorstandssitzungen teilnehmen, sie haben jedoch kein Stimmrecht.

7. Der Vorsitzende leitet die Arbeit des Vorstandes und des Vereins entsprechend der Satzung. Er beruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Er kann sich vom Stellvertreter vertreten lassen, der dann seine Pflichten und Rechte wahrnimmt.

8. Der Stellvertreter des Vorsitzenden vertritt diesen bei dessen Verhinderung. Ihm sind zusätzliche weitere Aufgaben zugewiesen, über deren Notwendigkeit und Verteilung der gesamte Vorstand entscheidet.

9. Der Schriftführer erledigt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden den Schriftverkehr des Verbandes. Er ist verantwortlich für das Ausfertigen von Sitzungsprotokollen. Er redigiert Tagesveröffentlichungen, Pressemitteilungen und anderes mehr.

10. Der Kassenwart des Vorstandes kontrolliert Einnahmen und Ausgaben und den Stand des Vereinsvermögens. Darüber legt er vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab. Außerdem berichtet er halbjährlich dem Vorstand über die Finanzlage des Vereins. Seine Arbeit wird von zwei Personen der Finanzrevisionskommission kontrolliert.

11. Der Vorstand ist bei seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens vier der sieben Mitglieder anwesend sind.

12. Scheidet während der Wahlperiode eines der Vorstandsmitglieder wegen zwingender Gründe aus, so wird auf Vorschlag eines Vorstands- oder Vereinsmitgliedes ein Mitglied in den Vorstand neu aufgenommen. Diese Aufnahme muss die Zustimmung des gesamten Vorstandes finden.

13. Der Vorstand bzw. sein Stellvertreter vertreten den Verband nach außen.